So werden aus 5.500 € brutto 3.364,75 € netto
| Posten | Berechnung | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Brutto | 5.500,00 € | 66.000,00 € | |
| Lohnsteuer | Steuerklasse I, nach dem Programmablaufplan 2026 | − 911,50 € | − 10.938,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer, nur über der Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer im Jahr | 0,00 € | 0,00 € |
| Krankenversicherung | 8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag | − 481,25 € | − 5.775,00 € |
| Pflegeversicherung | 2,9 % Arbeitnehmeranteil | − 159,50 € | − 1.914,00 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % Arbeitnehmeranteil | − 511,50 € | − 6.138,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % Arbeitnehmeranteil | − 71,50 € | − 858,00 € |
| Netto | 38,8 % des Bruttos gehen an Steuern und Sozialabgaben | 3.364,75 € | 40.377,00 € |
Brutto und netto pro Zeitraum
| Zeitraum | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Jahr | 66.000,00 € | 40.377,00 € |
| Monat | 5.500,00 € | 3.364,75 € |
| Woche | 1.269,23 € | 776,48 € |
| Stunde | 31,73 € | 19,41 € |
Wochenwerte mit 52 Wochen, Stundenwerte mit 40,0 Stunden pro Woche.
Rechenweg und Gehaltserhöhung
Jährlicher Geldzufluss in diesem Szenario: 66.000,00 € brutto minus 25.623,00 € an berücksichtigten Steuern, Beiträgen und Abzügen = 40.377,00 € netto. Arbeitgeberbeiträge und informativ gezeigte Steuerermäßigungen werden nicht doppelt abgezogen.
Bei 5% höherem Eingangsgehalt und gleichen Einstellungen: 3.300,00 € mehr brutto und 1.624,68 € mehr netto im Jahr, im Monatsdurchschnitt 135,39 € mehr. Dies ist ein Szenariovergleich, keine zugesicherte Lohnabrechnung.
Begriffe dieser Berechnung
- Steuerklasse
- Klasse für den Lohnsteuerabzug. III/V und IV verteilen den Abzug bei Ehepaaren; die gemeinsame Veranlagung kann zu einem anderen Saldo führen.
- Zusatzbeitrag
- Zusätzlicher Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Im Modell tragen Beschäftigte die Hälfte.
- Pflegeversicherung
- Der Arbeitnehmeranteil hängt von Alter, berücksichtigungsfähigen Kindern und der Beschäftigung in Sachsen ab.
Mit 66.000 € im Jahr liegt das Gehalt 11.934 € (22 %) über dem mittleren Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten (54.066 €, Destatis 2025). Pro Stunde bleiben bei 40 Wochenstunden 19,41 € netto.
5.500 € brutto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Monat | Jahr | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I (diese Seite) | 3.364,75 € | 40.377 € | |
| Steuerklasse II | 3.488,17 € | 41.858 € | + 123,42 € |
| Steuerklasse III | 3.776,75 € | 45.321 € | + 412,00 € |
| Steuerklasse IV | 3.364,75 € | 40.377 € | |
| Steuerklasse V | 2.839,84 € | 34.078 € | − 524,91 € |
| Steuerklasse VI | 2.795,50 € | 33.546 € | − 569,25 € |
Was das Netto verändert
- Mit Kirchensteuer (9 % in Sachsen) sinkt das Netto um 82 € im Monat.
- In Steuerklasse III blieben 3.777 € netto, in Steuerklasse V 2.840 €.
- Mit zwei Kindern entfällt der Kinderlosenzuschlag und der Pflegebeitrag sinkt: 30 € mehr netto im Monat.
- Jeder Prozentpunkt mehr Zusatzbeitrag kostet 18 € netto im Monat.
Häufige Fragen
Wie viel sind 5.500 € brutto in netto?
Bei 5.500 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer 3.364,75 € netto, also 40.377 € im Jahr. Abgezogen werden 911,50 € Lohnsteuer und 1.223,75 € Sozialabgaben.
Wie viel netto bleibt von 5.500 € brutto in Steuerklasse 3?
In Steuerklasse III bleiben 3.776,75 € netto im Monat, 412 € mehr als in Steuerklasse I. Steuerklasse III lohnt sich, wenn der Ehepartner deutlich weniger verdient und Steuerklasse V hat.
Wie viel brutto brauche ich für 5.500 € netto?
Für 5.500 € netto im Monat sind in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 9.629 € brutto nötig.
Muss ich bei 5.500 € brutto Solidaritätszuschlag zahlen?
Nein. Der Soli fällt erst an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Steuerklasse III: 40.700 €). Bei 5.500 € brutto sind es 10.938 €.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 5.500 € brutto?
82,03 € im Monat: 9 % der Lohnsteuer in Sachsen. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in allen anderen Ländern 9 %.
Welcher Stundenlohn entspricht 5.500 € brutto im Monat?
Bei 40 Stunden pro Woche sind das 31,73 € brutto und 19,41 € netto pro Stunde. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde.
Quellen
Quellenverzeichnis für 2026, aktualisiert am 27. September 2026. Vergleichsfälle und offene Annahmen stehen im Prüfprotokoll. So rechnen wir
Alle 23 Quellen anzeigen
- Lohnsteuer-Handbuch 2026, § 32a EStG Einkommensteuertarif, Bundesministerium der Finanzen
- Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (Stand 12.11.2025), Bundesministerium der Finanzen
- BMF-Schreiben: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (14.08.2025), Bundesministerium der Finanzen
- Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 30a (Vorsorgepauschale), Bundesministerium der Finanzen
- Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026: Solidaritätszuschlag, Haufe
- Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2026: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Haufe
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, Bundesministerium der Justiz
- Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026, GKV-Spitzenverband
- Zahlen und Tabellen 2026, Deutsche Rentenversicherung
- Finanzierung der Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026, vbu
- Rechengrößen 2026, AOK
- Minijob-Grenze, Haufe
- Midijob: Faktor F 2026, rechner-hub.de
- Kirchensteuer, Finanztip
- § 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten, Bundesministerium der Justiz
- § 10c EStG Sonderausgaben-Pauschbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 4 SolZG 1995 Zuschlagsatz, Bundesministerium der Justiz
- §§ 241, 243 SGB V allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz, Bundesministerium der Justiz
- Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54 066 Euro, Statistisches Bundesamt
- Bruttomonatsverdienste (Stichmonat April 2025), Statistisches Bundesamt
- Official PAP 2026 XML, version 1.0, dated 2025-10-23, Bundesministerium der Finanzen