So rechnen wir brutto in netto

Was hier netto bedeutet

Netto ist das Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das ist der Betrag, der auf der Gehaltsabrechnung als Auszahlung steht.

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026

Wir rechnen die Lohnsteuer Schritt für Schritt nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums (Stand 12.11.2025) für einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € (Klasse II), Vorsorgepauschale, Tarif nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag 12.348 €, Splitting in Klasse III und die Sonderregel für die Klassen V und VI.

Die Vorsorgepauschale 2026 besteht aus dem Rentenversicherungsanteil (9,3 % bis 101.400 €), dem Kranken- und Pflegeanteil (7,0 % plus halber Zusatzbeitrag sowie der Pflegeanteil, bis 69.750 €) und, neu seit 2026, dem Anteil zur Arbeitslosenversicherung, soweit Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenanteil zusammen 1.900 € nicht übersteigen. Die Mindestvorsorgepauschale entfällt seit 2026.

Soli und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Klasse III: 40.700 €); darüber steigt er in einer Milderungszone mit 11,9 % des übersteigenden Betrags an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Für beide zählen die Kinderfreibeträge (9.756 € pro Kind und Jahr, bei Zähler 1).

Sozialversicherung 2026

Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), je zur Hälfte; Pflegeversicherung 3,6 % (Arbeitnehmer 1,8 %, in Sachsen 2,3 %), Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte, Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften; Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat. Rentenversicherung 18,6 % und Arbeitslosenversicherung 2,6 %, je zur Hälfte, bis 8.450 € im Monat. Im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) zahlen Beschäftigte auf eine verminderte Bemessungsgrundlage.

Was nicht enthalten ist

Freibeträge aus den ELStAM, Faktorverfahren, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (sonstige Bezüge), geldwerte Vorteile, Altersentlastungsbetrag ab 64 Jahren, Versorgungsbezüge, das Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen und die Pauschalsteuer bei Minijobs, die der Arbeitgeber trägt.

Wie jeder Wert geprüft wurde

Von den Werten dieses Jahres sind 34 durch eine amtliche Quelle bestätigt, 6 durch mindestens zwei unabhängige Fachquellen, 1 rechnerisch aus bestätigten Werten abgeleitet, 3 indirekt durch ein nachgerechnetes externes Ergebnis bestätigt, und 3 sind seit Jahren geltende gesetzliche Werte, für die die amtliche Quelle noch aussteht.

Werte, für die die amtliche Quelle noch aussteht:

Quellen

Rechenwerte für das Steuerjahr 2026, zuletzt geprüft am 2026-09-26. Jeder Satz und jede Grenze stammt aus den folgenden Quellen.

Ergebnis auf der eigenen Website zeigen

Mit diesem Code zeigen Sie das Netto für einen Betrag auf Ihrer Seite. Ändern Sie n (den Bruttobetrag); das Widget verlinkt auf die vollständige Berechnung.

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